
بِسْمِ اللّٰهِ الرَّحْمَنِ الرَّحِيمِ
[…]يَا اَيُّهَا الَّذينَ اٰمَنُوا لَا تَأْكُلُوا اَمْوَالَكُمْ بَيْنَكُمْ بِالْبَاطِلِ اِلَّا اَنْ تَكُونَ تِجَارَةً عَنْ تَرَاضٍ مِنْكُمْ
O ihr, die ihr glaubt! Verschlingt nicht euren Besitz untereinander auf unerlaubte Weise [wie etwa durch Diebstahl, Gewaltanwendung, Bestechung, Zinswucher und Glücksspiel], sondern treibt Handel im gegenseitigen Einvernehmen[…][1]
التَّاجِرُ الصَّدُوقُ الْأَمِينُ مَعَ النَّبِيِّينَ وَالصّدِيقِينَ وَالشُّهَدَاء
In einer Überlieferung unseres Propheten (F. s. m. i) heißt es: „Der ehrliche und vertrauenswürdige Händler wird bei den Propheten, den Wahrhaftigen und den Märtyrern sein. “[2]
Ehrenwerte Musliminnen und Muslime! Unsere heutige Predigt handelt von einigen Empfehlungen unserer Religion in Bezug auf einige Grundsätze des tugendhaften Handels.
Unser edler Prophet (F. s. m. i) sagte: „Diejenigen Händler, die vertrauenswürdig sind und in ihren Geschäften nicht von der Wahrhaftigkeit abweichen, werden mit den Propheten, den Wahrhaftigen, den Märtyrern und den Rechtschaffenen zusammen sein.“
Damit wies er darauf hin, dass ein anerkannter, gottgefälliger Handel an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Bevor unserem Propheten (F. s. m. i) die Aufgabe des Prophetentums übertragen wurde, führte er aktiv ein erfolgreiches Handelsleben und verkaufte die Waren von Ḥadīdsche (Gottes Wohlgefallen sei mit ihr) sowohl in Damaskus als auch in Mekka. Er (F. s. m. i) sagte: „Neun Zehntel des Lebensunterhalts liegen im Handel“[3], motivierte also die Gläubigen zum Handel.
Auch die edlen Gefährten des Propheten beschäftigten sich mit Handel. Sie unternahmen Handelsreisen zu Land und zu Wasser in alle Teile der Welt, verdienten so ihren eigenen Lebensunterhalt und repräsentierten zugleich den Islam in den Regionen, die sie besuchten. Ihr gelebtes Beispiel eines ehrlichen Handels trug zudem dazu bei, dass der Islam in diesen Gebieten bekannt wurde.
Die wichtigste Grundbedingung dafür, Wert auf einen tugendhaften Handel zu legen, ist, mit höchster Sorgfalt darauf zu achten, dass der Verdienst erlaubt ist. Dinge zu kaufen oder zu verkaufen, die Gott verboten hat, ist für einen Muslim nicht erlaubt. Von Handelsunregelmäßigkeiten, die der Gesellschaft schaden, hat sich der muslimische Händler fernzuhalten – dies ist eine religiöse, moralische und gesellschaftliche Pflicht.
Während der Gesandte Gottes (F. s. m. i) seine Gefährten dazu ermutigte, Handel zu treiben und zu verdienen, wies er sie auch an, fern von übermäßiger Gier und Habgier zu bleiben, und sagte: „Dieses Gut der Welt ist süß und verlockend. Wer es mit Genügsamkeit annimmt, dessen Besitz wird gesegnet sein.“[4]
Es gibt viele Koranverse und Hadithe, die empfehlen, beim Handel ehrlich zu sein. Als eine der Plagen, die frühere Völker ins Verderben stürzten, wird die Täuschung beim Maß und Gewicht genannt. Das Volk des Propheten Schuʿayb (F. s. m. i) wurde wegen dieser Schwäche gewarnt, doch als es sich nicht besserte, wurde es vernichtet.[5]
Die Sure El-Muṭaffifīn beginnt mit einer schweren Drohung: „Wehe denjenigen, die beim Maß und Gewicht betrügen!“ Der Gesandte Gottes (F. s. m. i) sagte: „Wenn Käufer und Verkäufer beim Handel die Eigenschaften und den Wert der Ware wahrheitsgemäß angeben und, falls vorhanden, den Mangel der Ware offenlegen, wird ihr Handel für sie gesegnet sein. Wenn sie jedoch den Mangel verbergen oder lügen, wird der Segen ihres Handels schwinden.“[6]
Eines Tages lief unser Prophet (F. s. m. i) durch den Markt, und als er seine Hand in einen Haufen Getreide steckte, wurden seine Finger feucht. Der Besitzer erklärte: „O Gesandter Gottes, meine Ware wurde vom Regen nass!“ Der Prophet des Erbarmens betonte daraufhin: „Wenn es so ist, hättest du den nassen Teil doch oben auf den Haufen legen sollen, damit die Leute ihn sehen!“ Anschließend sagte er: „Wer die Menschen täuscht, gehört nicht zu mir.“[7] Dass unser Verkäufer oder Kunde kein Muslim ist, berechtigt uns nicht dazu, die im Handel geltenden Grundsätze zu verletzen.
Die Aussage unseres Propheten (F.s.m.i) „Jede Gemeinschaft hat ihre Versuchung/Prüfung. Die Prüfung meiner Gemeinschaft wird im Besitz (Reichtum) liegen“[8] zeigt auch, dass besonders diejenigen, die Handel treiben, einer großen Prüfung ausgesetzt sind und sich der Grenzen von Erlaubtem und Verbotenem bewusst sein müssen. Das grundlegende Ziel im Handel ist, dass beide Parteien mit Zufriedenheit aus dem Geschäft hervorgehen. Der Gesandte Gottes (F. s. m. i) sagte: „Die Handelnden sollen sich in beiderseitiger Zufriedenheit trennen.“[9] Beide Seiten sollen ihre Pflichten erfüllen: Der Käufer soll den Preis vollständig bezahlen oder fest zusagen, und der Verkäufer soll darauf achten, dass die gelieferte Ware einwandfrei und vollständig ist.
Auch Schulden müssen rechtzeitig bezahlt werden:
Dies ist auch eine Verpflichtung zur Vertragstreue. Besonders wenn man das Geld hat, die Rückzahlung aber aus eigennützigen Berechnungen heraus verzögert, ist dies in keiner Weise erlaubt. Der Gesandte Gottes (F. s. m. i.) bezeichnete dies als „Ungerechtigkeit“: „Das Hinauszögern der Zahlung durch einen Reichen ist Ungerechtigkeit.“ Das heißt, dieses Verhalten ist ein Übergriff auf ein Recht.[10] Es gehört zur Kategorie der Verletzung der Rechte in den zwischenmenschlichen Beziehungen, die sogar einem Märtyrer den Eintritt ins Paradies verwehren kann und verboten ist.[11]
In einem anderen Hadith verkündete der Gesandte Gottes (F. s. m. i): „Wer einem in Not geratenen Schuldner Aufschub gewährt oder ihm [die Schuld] erlässt, den wird Gott, der Erhabene, am Tag der Auferstehung, an dem es keinen anderen Schatten außer Seinem Schatten gibt, unter dem Schatten Seines Thrones bergen.“[12] Der Prophet sagte außerdem: „Hütet euch davor, beim Verkauf eurer Ware zu schwören. Zwar vergrößert ein Schwur die Nachfrage nach eurer Ware, doch er nimmt ihr den Segen.“[13] Damit verbot er Manipulation im Handel.
Der Gesandte Gottes (F. s. m. i) empfahl, dass Reiche großzügig sein sollten. Wird der Händler dazu aufgerufen, auf Gottes Weg zu spenden, soll er das Eigentum des Gebers (Gottes) ohne Vorwurf und mit Freigebigkeit für den Geber einsetzen. Für die Großzügigkeit des Händlers und seine reichliche Abgabe von freiwilligen Spenden gibt es weitere Gründe. So ermahnt der Prophet (F. s. m. i): „O Gemeinschaft der Händler! Beim Handel werden viele unnütze Worte gesprochen und viele Schwüre geleistet [Satan und Sünde sind dabei anwesend]; so tilgt dies durch freiwillige Spenden.“[14]
Der Gesandte Gottes (F. s. m. i) gab auch verschiedene Empfehlungen in Bezug auf Partnerschaften im Handel. Er berichtete, dass Gott gesagt hat: „Solange zwei Geschäftspartner einander nicht verraten, bin Ich der Dritte unter ihnen. Wenn sie einander verraten, ziehe Ich Mich von ihnen zurück.“[15] Und in einem weiteren Hadith sagte er: „Die Macht- und Segenshand Gottes ist über den Partnern, solange sie einander nicht verraten.“[16] Unsere Gelehrten erklären, dass Berichte, wonach der Prophet (F. s. m. i) ernsthafte Kaufverträge schriftlich festhielt und die vereinbarten Bedingungen niederschrieb, zeigen, dass dies eine einzuhaltende Etikette ist.[17] Die schriftliche Fixierung von Schulden ist ohnehin eine Vorschrift des Korans.[18] Zu den grundlegenden Werten, die der Islam von seinen Anhängern verlangt, gehört es, stets „pünktlich und frühzeitig“ zu sein. Vor Sonnenaufgang, bei Morgendämmerung, soll man aufstehen, seine Gottesdienste verrichten und sofort mit den täglichen Aufgaben beginnen. Man soll das gegebene Wort einhalten und Versprechen zur vereinbarten Zeit erfüllen.
Geehrte Musliminnen und Muslime!
Handel bedeutet, sich in Bezug auf den Lebensunterhalt an Gott zu wenden, der die Zügel von allem in der Hand hält. Dabei darf man nicht vergessen, dass es allein bei Ihm liegt, ob unsere Bitten erfüllt werden oder nicht. Wenn Er gibt, soll man nicht überheblich werden, und wenn Er nicht gibt, soll man nicht grollen. Vergessen wir nicht: Für einen Händler, der beim Kauf und Verkauf auf die Unterscheidung zwischen Erlaubtem (ḥalāl) und Verbotenem (ḥarām) achtet, werden die Minuten, die er an seinem Arbeitsplatz verbringt, als Gottesdienst gezählt.
Der Geist des Handels besteht in Wahrhaftigkeit, Vertrauen, dem Bewusstsein für die eigene Zeit und darin, gegenüber dem Kunden überaus höflich und nett zu sein. Wer in einem dieser Punkte Mängel zeigt, verletzt den Geist des Handels und verschließt damit seine eigenen Wege zum Gewinn.
Möge Gott der Erhabene uns einen von Verbotenem gereinigten, gesegneten und erlaubten Lebensunterhalt gewähren. Möge Er uns auf diesem Weltmarkt nicht zu den Verlierern zählen lassen. Amin!
[1] Sure En-Nisā, 4:29.
[2] Tirmidhī , Buyūʿ, 4.
[3] Ṣuyūṭī, el-Djāmiʿ eṣ-Ṣaġīr, 3, 244.
[4] Bukhārī, Zekāt, 50.
[5] Vgl. Sure Hūd, 11:84, 85, 94.
[6] Ebū Dāwūd, Buyūʿ, 51.
[7] Muslim, Īmān, 164.
[8] Tirmidhī, Zuhd, 26.
[9] Tirmidhī, Büyūʿ, 27.
[10] Buchārī, Ḥawālāt, 1, 2.
[11] Muslim, Imārah, 120.
[12] Tirmidhī, Büyūʿ, 67.
[13] Ibn Mādscha, Tidjārah, 30.
[14] Tirmidhī, Buyūʿ, 4.
[15] Ebū Dāwūd, Buyūʿ, 26.
[16] Ebd.
[17] Tirmidhī, Buyūʿ, 8.
[18] Vgl. Sure El-Baqara, 2:282.