
بسم الله الرحمن الرحيم
وَقَضَى رَبُّكَ أَلَّا تَعْبُدُوا إِلَّا إِيَّاهُ وَبِالْوَالِدَيْنِ إِحْسَانًا إِمَّا يَبْلُغَنَّ عِنْدَكَ الْكِبَرَ أَحَدُهُمَا أَوْ كِلَاهُمَا فَلَا تَقُلْ لَهُمَا أُفٍّ وَلَا تَنْهَرْهُمَا وَقُلْ لَهُمَا قَوْلًا كَرِيمًا
„Dein Herr hat entschieden, dass ihr niemanden außer Ihm allein anbeten sollt und dass ihr die Eltern in schönster Freundlichkeit behandeln sollt. Wenn ein (Elternteil) oder beide zu deinen Lebzeiten ein hohes Alter erreichen, dann sage nicht: “Pfui” zu ihnen (um so Klage gegen sie zu erheben oder Ungeduld auszudrücken), und weise sie auch nicht ab, sondern richte stets liebenswürdige Worte an sie.“ [1]
In einer Überlieferung unseres Propheten (F.s.m.i) heißt es:
الجَنَّةُ تَحْتَ اَقْدَامِ الْاُمَّهَاتِ
„Das Paradies ist unter den Füßen der Mutter“[2]
Ehrenwerte Musliminnen und Muslime! Die heutige Predigt handelt von der Wahrung der Rechte der Eltern. Eltern sind zwei gesegnete Menschen, denen Achtung und Respekt gegeben werden muss. Wer ihre Rechte nicht wahrt, wahrt die Rechte Gottes nicht. Wer seine Eltern schikaniert, wird früher oder später selbst schikaniert werden.
Es liegt in der Natur des Menschen, dass sein Interesse an anderen und deren Bedürfnissen begrenzt ist. Jeder Mensch empfindet zwangsläufig ein gewisses Maß an Interesse für seine Eltern. Aber dass ein Mensch seine Eltern sieht und sich um sie kümmert, hängt auch ein wenig von seinem Willen ab. Aus diesem Grund bestehen der Koran und die Sunna auf eine so wichtige Angelegenheit, bei der der Wille zum Tragen kommen muss, und geben Ermutigungen und Ermahnungen.
In der Sure Isrā heißt es: „Dein Herr hat entschieden, dass ihr niemanden außer Ihm allein anbeten sollt und dass ihr die Eltern in schönster Freundlichkeit behandeln sollt. Wenn ein (Elternteil) oder beide zu deinen Lebzeiten ein hohes Alter erreichen, dann sage nicht: “Pfui” zu ihnen (um so Klage gegen sie zu erheben oder Ungeduld auszudrücken), und weise sie auch nicht ab, sondern richte stets liebenswürdige Worte an sie.“[3]
Gott der Erhabene bezeichnet die Eltern als „wālideyn“ (Mutter und Vater) und stellt sie als eine Einheit dar. Unmittelbar nachdem Gott seine Rechte erwähnt hat, weist er auf die Rechte der Eltern hin.
Gott der Erhabene verbietet es, den Eltern gegenüber selbst ein „Pfui!“ zu sagen, und macht es verwehrt, sie anzufahren, schlecht zu behandeln oder sie der Einsamkeit zu überlassen. Besonders hebt Er hervor, welche Mühen die Mutter in der Zeit bis zum Abstillen des Babys auf sich nimmt und welche Opfer Eltern allgemein für ihre Kinder bringen.
Mit der göttlichen Aussage: „Wir haben dem Menschen für seine Eltern ans Herz gelegt – seine Mutter hat ihn ja in Mühsal über Mühsal ausgetragen, und seine Entwöhnung dauerte zwei Jahre -, (darum, o Mensch) sei dankbar Mir und deinen Eltern. Zu Mir ist die letztendliche Heimkehr.“[4]
Mit diesem Vers macht Gott deutlich, dass der Dank gegenüber den Eltern nicht von dem gegenüber Ihm selbst zu trennen ist. Der Dank an die Eltern wird zusammen mit dem Dank an Gott als Pflicht und Aufgabe des Kindes genannt.
Gott befiehlt, die Wünsche der Eltern zu erfüllen, sofern sie nicht den religiösen Grundlagen widersprechen, selbst wenn sie keine Muslime sind , ihnen das Herz zu erfreuen, für ihre weltlichen Bedürfnisse zu sorgen und auf keinen Fall den Kontakt zu ihnen abzubrechen.
Esmā bint Ebū Bekr (möge Gott mit ihr zufrieden sein) berichtet:
Meine Mutter, die zu dieser Zeit noch eine Götzendienerin war, kam mich besuchen. Ich fragte den Propheten (Friede sei mit ihm), wie ich mich ihr gegenüber verhalten solle:„Meine Mutter ist gekommen, sie möchte mit mir sprechen und Kontakt aufnehmen. Soll ich gut zu ihr sein?“ Er antwortete: „Ja, erweise ihr den nötigen Respekt.“[5]
In vielen Überlieferung spricht der Prophet (F.s.m.i) über die Wahrung der Rechte der Eltern. Einige Beispiele davon:
„Der Vater ist das Tor in die Mitte des Paradieses. Wenn du willst, wahre dieses Tor oder verlasse es.“[6]
„Das Wohlgefallen Gottes hängt vom Wohlgefallen des Vaters ab. Die Unzufriedenheit Gottes, hängt von der Unzufriedenheit des Vaters ab.“ [7]
„Kein Kind kann das Recht seines Vaters je vollständig abgelten – außer in einem einzigen Ausnahmefall: wenn es seinen Vater als Sklaven findet, ihn kauft und freilässt.“[8]
Eines Tages saß der Gesandte Gottes (Friede sei mit ihm) in der Moschee, als ein Mann hereinkam und sagte: „O Gesandter Gottes! Ein bestimmter Mann liegt im Sterben, aber er kann seine Seele nicht Gott übergeben.“
Dieser Mann war ein Gefährte, den der Prophet (F.s.m.i) oft rechts oder links neben sich sah, äußerst mutig, äußerst tapfer, äußerst treu. Der Gesandte Gottes war sehr feinfühlig und sensibel, solche Ereignisse nahmen ihn stets mit. Deshalb wollte er nicht sofort hingehen. Zuerst schickte er Ebū Bekr, dann ʿUmar. Beide gingen, kehrten jedoch zurück und drängten ihn: „Unbedingt du selbst, o Gesandter Gottes!“
Der Prophet erhob sich und ging zu dem Mann. Er forschte nach, fragte nach dem Zustand des Mannes. Der Vater war bereits verstorben, aber die Mutter lebte noch. Auch erkundigte er sich, ob der Mann Schulden habe. Dieser Mann war jemand, der regelmäßig die Moschee besuchte, in den Reihen betete. Und nun war seine Zunge gelähmt, und im Moment des Todes konnte er den Einheitsbekenntnis „Lā ilāhe illellah“ nicht aussprechen. Das musste einen Grund haben. Nach gründlicher Untersuchung offenbarte die Mutter schließlich Folgendes: „O Gesandter Gottes, tief in meinem Innern habe ich eine Kränkung, die ich nicht loswerden kann. Es geschah eine Auseinandersetzung zwischen mir und seiner Ehefrau. Er hat sich für sie entschieden und mich zurückgesetzt. Mein Herz hat das verletzt. So sehr ich mich auch bemühte, ihm zu vergeben, mein Verhalten war stets gezwungen, nicht echt. Ich konnte ihm aus tiefstem Herzen nicht verzeihen. Bis heute trage ich diesen Groll in mir.“
Als der Gesandte Gottes (F.s.m.i) diese Worte hörte, wollte er den Anwesenden eine Lektion erteilen und zugleich das Herz der Mutter so berühren, dass sie ihrem Sohn aus tiefstem Herzen vergeben konnte. Er sagte: „Wenn er in diesem Zustand stirbt, wird Gott ihm Strafe auferlegen. Bringt Holz herbei, damit wir ihn hier verbrennen, vielleicht wird Gott ihn dann im Jenseits nicht noch einmal verbrennen.“ In diesem Moment löste sich der Knoten im Herzen der Mutter.
Sie sprang auf und rief: „O Gesandter Gottes! Ich spüre, wie mein Herz gegenüber meinem Sohn weich wird. Ich trage keinen Groll mehr in mir. Ich vergebe ihm all seine Rechte, die er mir gegenüber hatte.“ Kaum hatte sie ihre Worte vollendet, oder vielleicht noch während sie sprach, da war plötzlich die Stimme des im Sterben liegenden Gefährten zu hören: „Lā ilāhe illellah, Muhammadun Rasūlullah.“[9]
Verehrte Gläubige!
Wenn wir die Angelegenheit aus der Perspektive dieser grundlegenden Prinzipien betrachten, wird deutlich, dass es keine Entschuldigung dafür gibt, die Rechte der Eltern zu vernachlässigen. Jedes Kind ist verpflichtet, seine Aufgaben gegenüber Vater und Mutter vollständig zu erfüllen. Die Überlegung: „Ich diene doch dem Glauben, also kann ich es mir erlauben, ihre Rechte zu vernachlässigen“, ist nichts als ein Irrtum.
Selbst, wenn ein anderer Bruder oder Verwandter sich um die Eltern kümmert, entbindet das die anderen Kinder nicht von ihrer Verantwortung, die Rechte der Eltern gegenüber den anderen Kindern bleiben bestehen. Manche Notwendigkeiten können einige von uns an bestimmte Orte binden, uns dazu bringen, fern der Familie und der Heimat zu leben. Aber ganz gleich, womit wir konfrontiert sind oder wo wir leben, nichts davon rechtfertigt es, die Rechte unserer Eltern zu verletzen oder sie zu vernachlässigen.
Selbst, wenn wir nichts weiter tun können, so können wir doch die Kommunikationsmittel unserer Zeit nutzen: Wir können regelmäßig telefonieren oder per Videoanruf mit ihnen sprechen. Gott der Erhabene sieht das an, was wir tun können, und akzeptiert es. Wer weiß, vielleicht lässt Er durch unser Heimweh und unsere Sehnsucht einige unserer Fehler und Sünden vergeben. Ob sie bei uns wohnen, als Gäste zu Besuch kommen oder ob wir nur über technische Mittel mit ihnen in Kontakt stehen, all diese Gespräche und Begegnungen sollten wir als Gelegenheit begreifen, um ihnen von den schönen Dingen zu berichten, die wir tun. Wir sollten ihnen sagen, dass sie Anteil an all diesen guten Werken haben und dass durch ihre Unterstützung und Erziehung viele Belohnungen auch in ihr Buch der guten Taten geschrieben werden. Und wir sollten ihnen versichern, dass sie im Austausch für das Heimweh und die Trennung in dieser Welt im Jenseits mit einer ewigen Wiedervereinigung belohnt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Nach dem Recht Gottes kommt das größte zu beachtende Recht dem Vater und der Mutter zu. So wie wir uns wünschen, dass unsere Kinder uns gegenüber handeln, so sollten auch wir unsere Eltern behandeln. Ältere Menschen sind wie Blitzableiter für Unheil und Prüfungen. Die Beachtung der elterlichen Rechte ist ein Mittel zu Versorgung und Segen.
Möge Gott der Erhabene, der Unverzichtbare, uns allen gewähren, ungeachtet von Ort und Umständen, alle Hindernisse zu überwinden und im idealen Sinne die familiäre Bande zu pflegen. Amin!
[1] Sure el Isrā 17:23
[2] Nesāʾī , Djihād 6
[3] Sure el Isrā 17:23
[4] Sure Loqmān 31:14
[5] Bukhārī, Hibe 8
[6] TirmidhīBirr, 3
[7] Tirmidhī, Birr
[8] Muslim, ltk 25
[9] Beyhāqī, Schuʿab el ʾĪmān, Bd. 6, S. 197 -198