Der Monat Ramadan und die Vorzüglichkeit des Bewirtens


بسم الله الرحمن الرحيم

وَيُطْعِمُونَ الطَّعَامَ عَلٰى حُبِّه مِسْكينًا وَيَتيمًا وَاَسيرًا

Sie geben Nahrung, auch wenn sie sie selber noch so sehr benötigen, bereitwillig an den Bedürftigen und an das Waisenkind und an den Gefangenen (indem sie sagen)“[1]

In einem Hadith heißt es:

مَنْ كَانَ يُؤْمِنُ بِاللهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ فَلْيُحْسِنْ إِلَى جَارِهِ، وَمَنْ كَانَ يُؤْمِنُ بِاللهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ فَلْيُكْرِمْ ضَيْفَهُ،

„Wer an Gott und den Jüngsten Tag glaubt, der soll seinem Nachbarn Gutes erweisen.
Und wer an Gott und den Jüngsten Tag glaubt, der soll seinen Gast bewirten.“[2]
     

Ehrenwerte Musliminnen und Muslime!

Unsere Predigt wird vom Bewirten bzw. das einladen von Gästen zum Fastenbrechen im Ramadan handeln

Eine der segensreichen Formen des Guten, die im gesegneten Monat Ramadan im gesellschaftlichen Leben sichtbar werden, ist das Bewirten. Das Begrüßen und die Einladung zum Fastenbrechen sind nicht bloß äußere Gesten; sie sind zwei erhabene Mittel, durch die in den Herzen Liebe keimt, durch die tiefe Freundschaften entstehen und durch die Wärme und Vertrauen unter den Menschen wachsen.

Wenn wir sei es zu gewöhnlichen Zeiten oder insbesondere in den gesegneten Tagen des Ramadan unsere Tische Bekannten wie Unbekannten öffnen und Menschen aus allen gesellschaftlichen Kreisen bewirten, dann beleben wir damit eine bedeutsame Sunna des Gesandten Gottes (F.s.m.i). Es ist ein lebendiger Ausdruck gelebter Geschwisterlichkeit und ein Zeichen aufrichtiger Verbundenheit um Gottes willen.

‘Abdullāh b. Selām berichtet: Als der Prophet (F.s.m.i) in Medina eintraf, eilten die Menschen ihm entgegen und riefen: „Der Gesandte Gottes ist gekommen!“

Das Erste, was ich vom Gesandten Gottes (F.s.m.i) hörte, waren folgende Worte: „O ihr Menschen! Verbreitet den Friedensgruß, bewirtet einander, wahrt die Verwandtschaftsbande und verrichtet das Gebet, während die Menschen schlafen. Wenn ihr so handelt, werdet ihr ins Paradies eintreten.“[3]

In einem weiteren Hadith wird die Vorzüglichkeit des Bewirtens wie folgt zum Ausdruck gebracht: „Solange der Tisch eines von euch vor seinem Gast ausgebreitet ist und bis er wieder aufgehoben wird, sprechen die Engel Segensgrüße (Salawāt) für ihn, sodass der Lohn ihm zugutekommt.“[4]

Die Segensgrüße der Engel bedeuten, dass sie für diesen Diener Bittgebete sprechen und Gott um Vergebung für ihn bitten.

Abdullah ibn Amr berichtete, dass ein Mann den Gesandten Gottes (F.s.m.i) fragte: „Welche Tat des Muslims ist die vorzüglichste?“ Der Prophet (F.s.m.i) antwortete:
„Dass du Menschen bewirtest, ob du sie kennst oder nicht, und dass du den Friedensgruß verbreitest.“

Und in einer weiteren Überlieferung heißt es: „O ihr Menschen! … Euer Tisch soll allen offenstehen, bewirtet reichlich … so werdet ihr in Frieden ins Paradies eintreten.“[5]

Mit den Worten „Euer Tisch soll allen offenstehen“ hat unser Prophet (F.s.m.i) keinen Unterschied gemacht zwischen reich und arm, zwischen Gläubigem und Nichtgläubigem; er hat das Bewirten allgemein und uneingeschränkt gelassen.

In diesem Sinne fällt es unter die Bedeutung dieser Worte, jeden Menschen zu bewirten, wer immer er auch sein mag, selbst wenn es sich um einen Nichtmuslim handelt.

Unseren Tisch allen offen zu halten und jeden Gast zu bewirten, unabhängig davon, wer er ist, ist ein wahrhaft gläubiges Verhalten und zugleich eine bedeutende Form der Repräsentation unseres Glaubens.

Das Bewirten des Gesandten Gottes (F.s.m.i) bei Iftar und Sahur

Der Gesandte Gottes (F.s.m.i), der das Bewirten stets liebte und auch seine Gemeinschaft dazu ermutigte, hat insbesondere im Ramadan dazu angehalten, den Fastenden zu bewirten.   

Der Gesandte Gottes (F.s.m.i) sagte hierzu: „Wer einen Fastenden speist und ihm zu trinken gibt und ihn zufriedenstellt, dem wird Gott am Tage der Auferstehung von meinem Becken zu trinken geben, ein Trank, nach dem er keinen Durst mehr verspüren wird, bis er ins Paradies eintritt.“[6]

Das Bewirten unseres Propheten (F.s.m.i) war nicht auf das Fastenbrechen beschränkt; auch Morgens zum Fastenbeginn (sahur) nahm er Gäste an und bewirtete sie.

Irbād ibn Sāriye (Gott habe Wohlgefallen an ihm) bericht, dass der Gesandte Gottes (F.s.m.i) ihn im Ramadan zum Fastenbeginn einlud und folgendes sagte: „Komm zu diesem gesegneten Mahl.“    

Manchmal wandte sich der Gesandte Gottes (F.s.m.i), nachdem er das Hauptgebet mit seiner Gemeinschaft verrichtet hatte, zu den Anwesenden und sagte: „Jeder nehme so viele Gäste mit, wie er in seinem Haus aufnehmen kann.“

Unsere ehrwürdigen Gefährten nahmen entsprechend ihren Möglichkeiten einen, zwei oder drei Menschen mit und führten sie in ihre Häuser. Sollten dennoch Personen ohne Unterkunft bleiben, so bewirtete der Gesandte Gottes (F.s.m.i) sie selbst.

So geschah es auch an einem jener Tage: Der Gesandte Gottes (F.s.m.i) bat seine Gefährten, von den im Moschee verweilenden Suffa-Gemeinschaftt so viele mit nach Hause zu nehmen, wie sie aufnehmen konnten. Sie nahmen jeweils einen oder zwei mit sich. Doch fünf Personen blieben zurück.

Da sprach der Gesandte Gottes: „Kommt, ihr gehört zu uns“, und nahm sie mit in das Haus von der Ehrwürdigen ‘Aische (Gott habe Wohlgefallen an ihr).

Unsere Mutter ‘Aische (Gott habe Wohlgefallen an ihr) brachte ihren Gästen eine Speise aus Mehl und Fleisch. Nachdem sie davon gegessen hatten, bewirtete sie sie mit einer Süßspeise aus Datteln. Anschließend tranken sie Milch.

Geehrte Muslime!

Diejenigen, die sich heute bemühen, den Islam in universellem Sinne zu repräsentieren, haben dem Bewirten eine besondere Tiefe und Schönheit verliehen. Mit den von ihnen gegebenen Einladungen zum Fasgtenbrechen, mit vorbereiteten Lebensmittelpaketen für Bedürftige und mit unterschiedlichen Aktivitäten haben sie das barmherzige Antlitz des Islam all jenen gezeigt, die sie erreichen konnten, und sie zeigen es weiterhin.

Eine weitere Dimension des Bewirtens im Ramadan ist die Unterstützung der Bedürftigen. Der Gesandte Gottes (F.s.m.i) sagt hierzu: „Wer satt zu Bett geht, während sein Nachbar hungrig ist, gehört nicht zu uns.“[7]

Des Weiteren wird in einem anderen Hadith betont, dass derjenige, der sich nicht um die Sorgen der Gläubigen kümmert, nicht zu ihnen gehört.[8]

Besonders in unserer Zeit leiden weltweit unzählige Menschen unter Ungerechtigkeit, Krieg, Verfolgung und Armut. Eltern werden ihrer Rechte beraubt, Familien auseinandergerissen, Kinder wachsen unter schwierigsten Bedingungen auf und sind Schutzlosigkeit und Not ausgesetzt.

Auch wenn wir dafür unsere eigenen Möglichkeiten anstrengen müssen, wird jede Unterstützung, die wir diesen Bedürftigen zukommen lassen, sowohl vor Gott als auch im Herzen der Unterdrückten von unschätzbarem Wert sein.

In einem Hadith-Qudsi heißt es, dass Gott am Tage der Auferstehung zu den Menschen folgendes sagen wird: „O Kind Adams! Ich war krank, und du hast Mich nicht besucht. Ich bat dich um Speise, und du hast Mich nicht gespeist. Ich bat dich um Wasser, und du hast Mir nichts zu trinken gegeben.“

Der Mensch wird sagen: „Du bist doch der Herr der Welten. Wie hätte ich Dich besuchen, Dich speisen oder Dir zu trinken geben können?“

Da wird Gott, der Erhabene, sprechen: „Einer Meiner Diener war krank, und du hast ihn nicht besucht. Hättest du ihn besucht, so hättest du Mich bei ihm gefunden.

Einer Meiner Diener bat dich um Speise, und du hast ihm nichts gegeben. „Wusstest du nicht, dass du sie bei Mir wiedergefunden hättest, wenn du ihm Speise gegeben hättest?“

Einer Meiner Diener bat dich um Wasser, und du hast es ihm nicht gegeben. Hättest du ihm gegeben, worum er dich bat, würdest du den Lohn dafür bei Mir finden. Wusstest du das nicht?“[9]

Dieser Hadith ist ein eindrucksvoller Ausdruck dafür, dass Gott, der Erhabene, die Wohltaten, die Seinen Dienern erwiesen werden, so hoch erachtet, als seien sie Ihm selbst erwiesen worden, und sie in eben dieser Weise bewertet.

Wohl jenen, die ihr Leben mit einer solch heiligen Gesinnung erfüllen und jeden Augenblick im Dienst am Guten nutzen.


[1] Sure el-Insān; 76:8

[2] Bukhārī, Edeb 31

[3] Tirmidhī 4/652 (2485); Ibn Mādje 1/423 (1334), 2/1083 (3251); Beyhaqī Nr. 3090

[4] Beyhaqī, Ewsat

[5] Ibn Mādje, Etʿime 1; Dārimī, Ṣalāt 156

[6] Ibn Huzeyme, eṣ-Ṣaḥīḥ 3/191; al Beyhaqī, Schuab el-Īmān 3/306

[7] Hākim, al Mustedrek 4/183, Nr. 7307

[8] Bukhārī, Ādāb 27; Muslim, Birr 66

[9] Muslim, Birr 43.

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